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 Geschmacksmuster



Bei der Anmeldung und Aufrechterhaltung von Geschmacksmustern vertreten MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER ihre Mandanten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI).

Darüber hinaus kann, gestützt auf ein jahrzehntelang gewachsenes Netzwerk von Korrespondenzanwälten der Schutz industriellen Designs in nahezu allen Ländern der Welt erwirkt werden.

MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER vertreten ihre Mandanten auch in Geschmacksmuster-Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren sowie in Verletzungsprozessen vor den hierfür zuständigen Spezialgerichten.

Stets ist es unter Berücksichtigung der Kosten-/Nutzen-Relation ein besonderes Anliegen, nach Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung zu suchen. Besonderes Augenmerk legen MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER zudem auf die rechtzeitige und vollständige Sicherung der notwendigen Beweismittel.


© MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER