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Patente
MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER bearbeiten Erfindungen auf allen Gebieten der Technik und der diese begleitenden Bereiche der Naturwissenschaften sowie im Bereich des Softwareschutzes. Diese Tätigkeit schließt eine erste rechtliche Einschätzung einer Erfindung, ggf. unter Einschluss einer Recherche zum Stand der Technik, die vollständige Ausarbeitung einer Patentanmeldung, die Einreichung der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt oder unter Einschaltung ausländischer Korrespondenzanwälte bei ausländischen Patentämtern ein mit anschließender Beratung und Vertretung in den jeweiligen Prüfungsverfahren vor den Patentämtern bis zur Patenterteilung.
Ferner vertreten MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER erteilte Patente auch gegen Angriffe Dritter in Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Patentamt.
MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER vertreten ihre Mandanten auch bei Durchsetzung ihrer erteilten Patente von einer ersten Berechtigungsanfrage über eine Abmahnung und der letztendlichen Durchführung von Verletzungsprozessen vor den hierfür zuständigen Spezialgerichten.
Des weiteren überwachen MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER die Aufrechterhaltung von Patentanmeldungen und erteilten Patenten weltweit und tragen für die rechtzeitige Einzahlung von Jahresaufrechterhaltungs- bzw. Verlängerungsgebühren Sorge.
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