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 Dienstleistungen



Die Patentanwälte von MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER sind vertretungsberechtigt beim Europäischen Patentamt,
beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle),
beim Bundespatentgericht und in Nichtigkeitsverfahren beim Bundesgerichtshof.
Außerdem wirken sie in Verletzungsstreitigkeiten vor den zuständigen Land- und Oberlandesgerichten mit.

Rechtsanwalt Thomas Meinke ist zugelassen beim Landgericht Dortmund und Oberlandesgericht Hamm
und vertritt Mandanten auch bei Streitigkeiten bundesweit vor allen Land- und Oberlandesgerichten.

Darüber hinaus arbeiten MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER mit Kollegen an allen wichtigen deutschen und europäischen Gerichten zusammen.

Durch ein in jahrzehntelanger Zusammenarbeit gewachsenes Netz von Korrespondenzanwälten sind MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER in der Lage,
Mandanten auch weltweit bei der Anmeldung, Aufrechterhaltung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten aller Art zu vertreten.

MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER haben vielfältige Erfahrungen in der Durchführung von Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren,
Verletzungsstreitigkeiten und Lizenzverhandlungen.

Gleiches gilt für die Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen und Plagiaten durch außergerichtliche Abmahnungen,
Unterlassungs- und Schadensersatzklagen sowie einstweilige Verfügungen, insbesondere auch in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden (Durchsuchungen, Beschlagnahmen, etc.).

In geeigneten Fällen arbeiten MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER mit spezialisierten Ermittlern und Detektivbüros zusammen. Durch die enge Zusammenarbeit von Patentanwälten (Diplomingenieuren) und Rechtsanwalt (Jurist) garantieren MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER ein abgestimmtes Vorgehen in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes
unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte, insbesondere auch des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes ("Sklavische Nachahmung").


© MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER