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 Gebrauchsmuster



In Deutschland und in einigen anderen Ländern und demnächst auch in der gesamten Europäischen Union bieten Gebrauchsmuster - in gleicher Weise wie Patente - einen Schutz für alle Arten von technischen und naturwissenschaftliche Erfindungen, mit Ausnahme von auf Arbeits- oder Herstellungsverfahren gerichteten Erfindungen. Der wesentliche Vorteil von Gebrauchsmustern ist darin zu sehen, dass innerhalb sehr kurzer Zeit ohne materiellrechtliches Prüfungsverfahren ein Schutzrecht erhalten werden kann, welches häufig auch als "kleines Patent" bezeichnet wird.

MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER beraten und vertreten ihre Mandanten in Gebrauchsmusterangelegenheiten ebenfalls auf allen Gebieten der Technik und der angrenzenden Naturwissenschaften. Diese Beratung und Vertretung schließt auch die Durchsetzung, Verteidigung und Aufrechterhaltung von Gebrauchsmustern ein.


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