Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Versiegelte Matratzen

Stellen eingeschweißte Matratzen Hygieneartikel im Sinne von Artikel 16 Abs.1e) VRRL (Verbraucherrechte Richtlinie) dar?

 

Verliert der Verbraucher sein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn er eine online erworbene Matratze auspackt und ausprobiert, und muss er hierauf nach Artikel 6 Abs.1 k) VRRL unter konkreter Bezugnahme auf den Kaufgegenstand und die Versiegelung hingewiesen werden?

 

Diese Fragen hat der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt. Ein Online-Käufer hatte eine mit Schutzfolie versehene Matratze zurückgeben wollen, der Händler weigerte sich den Kaufpreis, sowie die Transport- und Anwaltskosten zu erstatten. Beide Vorinstanzen hatten dem Käufer bisher recht gegeben, auch der Bundesgerichtshof neigt zu dieser Auffassung, da die Verkehrsfähigkeit der Ware aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen mit der Entfernung der Schutzhülle nicht endgültig entfallen sei. Vielmehr ließen sich Matratzen, wie auch z.B. in Hotelbetten, in der Regel ordnungsgemäß reinigen und wieder in einen verkehrsfähigen Zustand versetzen.

 

BGH, Beschluss vom 15.11.2017, VIII ZR 194/16


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de