Das Landgericht Braunschweig hat die Markenverletzungsklage des Funknetzbetreibers e*message gegen drei Tochtergesellschaften des Apple-Konzerns abgewiesen.
Das Berliner Unternehmen behauptete eine Verwechselungsgefahr zwischen ihrem eigenen Pager-Dienst e*message und Apples Nachrichten-App iMessage.
Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig hält das Klagezeichen „e*message“ aber nicht für unterscheidungskräftig und schutzfähig, da der Anfangskonsonant „e“ als Kurzform für „elektronisch“ verstanden werde, ähnlich wie bei „e-Book“ oder „e-Paper“. E*message bedeute also nichts anderes als elektronische Nachricht.
Außerdem richte sich der Pager-Dienst ausschließlich an spezielle Nutzer, etwa Rettungsdienste, Feuerwehren und Krankenhäuser in Notfällen.
Die Apple-App“ iMessage“ werde hingegen von Endverbrauchern benutzt.
Auch bestehe ein deutlicher klanglicher Unterschied bei der üblichen englischen Aussprache von „e*message“ und „iMessage“.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 21.11.2018, 9 O 1818/17
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