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Neuigkeit

Designrecht

Das eingetragene Design schützt die Gestaltung von zwei- oder dreidimensionalen Produkten. Auch eine spezielle Farbgebung oder besondere Muster, wie beispielsweise bei Tapeten oder Stoffen, sind schutzfähig. Ebenso können Ersatzteile und Zubehör geschützt werden.

 

Der Inhaber eines eingetragenen Designs erwirbt ein absolutes Verbotsrecht und kann es Dritten verbieten, das Muster ohne seine Zustimmung zu benutzen. Er allein darf Erzeugnisse, in denen das eingetragene Design aufgenommen ist oder bei dem es verwendet wird, herstellen, anbieten, in den Verkehr bringen, importieren und exportieren sowie gebrauchen.

 

Das Design ist durch eine fotografische oder sonstige grafische Darstellung, beispielsweise einer maßstabsgerechten Zeichnung, wiederzugeben. Mehrere unterschiedliche Gestaltungen können in einer Sammelanmeldung zusammengefasst werden.

 

Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss das Muster neu und eigenartig sein, das heißt, es darf maximal zwölf Monate vorher der Öffentlichkeit bekannt gegeben worden sein.

 

Der eigentliche Schutz entsteht mit dem Tag der Eintragung in das Designregister und kann durch mehrmalige Verlängerungen (alle fünf Jahre) für maximal 25 Jahre seit dem Anmeldetag bestehen bleiben.


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