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Öffentlichkeit

Unser Rat ist gefragt, daher halten wir auch den Kontakt zu Forschung und Lehre sowie zu unseren weltweiten Netzwerken, um nah am Puls der Zeit zu sein. Sie profitieren bei nationalen wie internationalen Angelegenheiten von unserem umfassenden Know-how, das jederzeit auf dem aktuellen Stand ist.

Vorlesungen

 

Urheber-, Medien-, Design- und – Markenrecht mit Künstlersozialversicherungsrecht an der FH Dortmund

 

von Thomas Meinke / Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Die ab 17. April 2023 wöchentlich Montagsmorgens um 10.00 Uhr beginnende Doppel-Vorlesung bietet eine leicht verständliche und umfassende Einführung in das Urheber- und Urhebervertrags– sowie Medienrecht für die Studierenden aller BA Studiengänge des Fachbereich Design. Besonderer Wert wird unter anderem auf Honorarfragen, Versicherungsaspekte, Haftungsfragen und Vertragsformen gelegt.

Behandelt werden anhand konkreter Beispiele auch die Grundlagen des Künstlersozialversicherungsgesetzes ( KSVG ) ebenso wie des Design-, und Markenrechts. Neben Fragen der Schutzvoraussetzungen und -Ausschlüssen werden live auch zahlreiche Recherchemöglichkeiten vorgeführt.

Fachhochschule Dortmund (FH Do)

30 Semesterwochenstunden, Modul A8SK

Sommersemester, Montags 10:00 – 13:00 Uhr

Max-Ophüls-Platz 2, Großer Hörsaal

Beginn: Montag, 17. April 2023, 10:00 Uhr

 

 

Einführung in das Patent-, Muster- und Markenrecht an der TU Dortmund

 

von Patentanwalt Dipl.-Ing. Jochen Meinke

Diese Lehrveranstaltung fand 25 Jahre lang regelmäßig bis zum Wintersemester 2022/23 statt.

 

Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

 

von Thomas Meinke / Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Diese Veranstaltung fand regelmäßig bis zum Wintersemester 2021/22 statt.

 


Seminare und Fortbildungen

 

Webinar am 31. Januar 2024
Umweltfreundlich und klimaneutral:
“Grüne“ Werbeaussagen auf dem Prüfstand oder was darf „grüne Werbung“?

Das Thema „Greenwashing“ ist in aller Munde.
Verbraucher sind verunsichert, auf die Werbewirtschaft kommen neue Verbote zu.
Der Vorschlag der EU-Kommission für die „Green Claims“-Richtlinie will irreführende Werbung mit Umweltaussagen verbieten. Die Liste der Produkteigenschaften wird um ökologische Auswirkungen, die Lebensdauer und Reparierbarkeit erweitert.
In unserem Online-Webinar zur Werbung mit Klima- und Umweltfreundlichkeit am

31. Januar 2024, 14.00 – 16.00 Uhr.

behandeln wir Ihre Fragen.

Alle Werbeaussagen müssen zukünftig „objektiv überprüfbar“ sein.
„Das schmeckt auch unserem Klima“:
Nicht erlaubt sind allgemeine, vage Aussagen über Umwelteigenschaften, die sich nicht konkret nachweisen lassen. So wurde erst kürzlich entschieden, dass die Werbung mit einem Waldschutzprojekt zur CO2-Kompensation intransparent und damit unzulässig ist.
Ökosiegel müssen auf einem objektiven, mehrstufigen Prüfverfahren beruhen oder von einer staatlichen Behörde verliehen sein.
Verbraucher- und Umweltverbände können per Verbandsklage gegen Verstöße klagen.
Machen Sie sich fit im Werbe- und Wettbewerbsrecht. Gerne können Sie uns Ihre Fragen auch zu anderen Themen vor unserem Online-Seminar an tm@patent-recht.de zusenden, etwa auch zum „Barrierefreiheitsgesetz“ oder Zufriedenheitsgarantien, gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Zigarettenautomaten oder zur gesonderten Angabe des Pfandbetrages bei Mehrwertbehältern.

Hier geht’s zur Anmeldung: info@westfalenpatent.de


Patent-, Marken- und Designrecht

 

Thomas Meinke / Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte

Rechtsanwaltskammer Hamm

Termin: 8. Dezember 2023, 13:00 Uhr

Anmeldung: https://rechtsanwaltskammer-hamm.de/anwaltsservice/seminarinfos.htmlseminare.rak-hamm.de

 

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Grundlagen Markenrecht

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Mit steigendem Erfolg tauchen oft unliebsame Nachahmer auf, die im Windschatten Ihrer Arbeit schnelle Profite erzielen wollen. Um Ihren Innovationsvorsprung dauerhaft zu sichern, sollten Sie jede neue Idee mit einem Patent schützen. Bitte beachten Sie dabei immer die wichtigste Regel des Patentrechts: „Erst anmelden, dann veröffentlichen!“
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