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Starke Idee.
Starker Schutz.

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Softwareschutz, IT-Recht und Softwarerecht

Standardsoftware wird in der Regel als fertiges Produkt verkauft, während Individualsoftware vom Produzenten auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wird. Wenn Sie darüber einen Vertrag schließen wollen, ist der Weg zu uns wegen der Komplexität der Rechtsmaterie dringend geboten.

IT-Projekte, Softwareentwicklung, agile Programmierung

Kompetenter rechtlicher Beistand ist bei IT-Projekten und Individualsoftware-Verträgen unbedingte Voraussetzung. Denn in den Verträgen muss konkret geregelt werden, welche Funktionen und Leistungsmerkmale die Software enthalten soll. Zudem muss ein fester Zeitrahmen vereinbart werden, damit der Kunde die Sicherheit darüber hat, zu welchem Zeitpunkt er die fertige Software einsetzen kann. Auch Sanktionen müssen schriftlich fixiert werden, damit Fristüberschreitungen nicht ohne Folgen bleiben.

Computerprogramme, Softwarevertrieb, Open Source

Beim Software- und IT-Recht ergeben sich aus den Überschneidungen von Informationstechnologie, Urheberrecht und allgemeinem Vertragsrecht, wie dem AGB- und dem Gewährleistungsrecht, vielfältige juristische Eigenheiten.
Wir beraten Sie deshalb umfassend zu Verträgen im Standardsoftwarevertrieb, der Entwicklung von spezifischen Computerprogrammen wie auch zu Lizenzverträgen bei proprietärer Software oder Open-Source-Software und dem Schutz eigener Entwicklungen.

Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

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