Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Fluggastrechte

Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung wegen Flugverspätungen sind gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, bei dem der Flug gebucht wurde.

 

Nicht verklagt werden kann hingegen die Fluggesellschaft, die das Flugzeug und die Besatzung tatsächlich zur Verfügung gestellt hat.

 

Diese aktuelle Entscheidung hat vor dem Hintergrund der Insolvenz der Firma „Air Berlin“ hohe Praxisrelevanz. Fluggäste, die bei einem anderen Unternehmen gebucht haben, obwohl der Flug im Rahmen einer „Wet-Lease-Vereinbarung“ beispielsweise durch Air Berlin durchgeführt wurde, können sich an ihren Vertragspartner halten, der nicht insolvent ist. Die Entscheidung beruht auf Erwägungsgrund 7 der Fluggastrechteverordnung und Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe c und Artikel 7 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b VO (EG) Nr. 261/2004.

 

BGH, Urteile vom 12.09.2017, X ZR 102/16 und X ZR 106/16.

 

Der Bundesgerichtshof hat damit die Urteile der Vorinstanzen (AG-Düsseldorf vom 07.04.2016, 47 C 390/15 und LG-Düsseldorf vom 28.10.2016, 22 S 139/16 sowie AG-Düsseldorf vom 17.02.2016, 54 C 176/15 und LG-Düsseldorf vom 28.10.2016, 22 S 90/16) aufgehoben, die zu einer entgegengesetzten Ent­scheidung gekommen waren.


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de