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Neuigkeit

“Germany“ ist irreführend.

Wird einem bürgerlichen Namen (hier: Vogel®) der Begriff „Germany“ hinzugesetzt, stellt dies eine Angabe über die geografische Herkunft der Ware dar, wenn das Zeichen „Vogel® Germany“ von den beteiligten Verkehrskreisen nicht als Unternehmenskennzeichen, sondern als Marke aufgefasst wird.

Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Registrierungshinweis ® verwendet wird und das Zeichen in Verbindung mit einer bestimmten Ware benutzt wird.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.10.2015, Az.: 6 O 161/14.


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