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Neuigkeit

Arbeitnehmererfinderrecht und angestellte Urheber

Bereits zum wiederholten Male referierte Herr Rechtsanwalt Thomas Meinke zu den Themen „Arbeitnehmererfinderrecht und angestellte Urheber“ bei der Rechtsanwaltskammer Hamm. Vor über 40 Fachanwälten aus dem Arbeits- und Urheberrecht stellte er die neuesten Rechtsentwicklungen sowohl im Arbeitnehmererfinderrecht, wie auch im Recht der angestellten Urheber dar. Eine rege Diskussion begleitete die insgesamt 5-stündige Fortbildungsveranstaltung.


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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