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Neuigkeit

Abmahnkosten

Für den massenhaften Versand von Abmahnungen besteht kein Schadensersatzanspruch aus Artikel 82 DSGVO.

 

LG München I, Urteil vom 30.03.2023, 4 O 13063/22.


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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