Es besteht keine vorgerichtliche Aufklärungspflicht des Abgemahnten mangels entsprechender Sonderverbindung. Ebenso wenig liegt eine vorgesetzliche sittenwidrige Schädigung vor.
BGH, NJW 2021, 2023 – Saints Row –
Hingegen hatte der Bundesgerichtshof eine Nichtoffenbarung des dem Anschlussinhaber bekannten Täters im gerichtlichen Verfahren mit der prozessualen Vermutung des § 138 Abs. 3 ZPO sanktioniert und diesen mit den Kosten belastet.
BGH, NJW 2018, 65 – Loud –
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht