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Neuigkeit

Anwaltverein Oldenburg

Wie schon in den Vorjahren übernahm Rechtsanwalt Thomas Meinke auch im Jahr 2017 wieder die Fortbildung der Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz beim Anwaltverein Oldenburg. Neben dem Patent-, Marken- und Designrecht stand diesmal der wettbewerbliche Leistungsschutz nach § 4 Nr. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) im Vordergrund. Westfalenpatent Meinke, Dabringhaus und Partner war in letzter Zeit an mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zu diesem Thema beteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2016, I ZR 197/15 – Bodendübel, zur wettbewerblichen Eigenart eines zuvor patentgeschützten Erzeugnisses).


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

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