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Neuigkeit

Bearbeitungsgebühren

Klauseln über sogenannte Preisnebenabreden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unzulässig. Ein Online-Anbieter von Veranstaltungstickets verlangte für den Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr die stolze Summe von EUR 29,90 und für den Selbstausdruck per „ticketdirekt“ immerhin noch

EUR 2,50. Eine solche Preisgestaltung wurde aber vom Gericht als intransparent und unzulässig verboten.

 

OLG-Bremen, Urteil vom 15.06.2017, 5 U 16/16 BeckRS 2017, 113338


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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