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Bestell-Button

Bei Buchungen und Bestellungen im Internet muss der Verbraucher eindeutig darauf hingewiesen werden, dass eine Kostenpflicht besteht. Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn dies klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird. Hierzu genügt die Beschriftung eines Buttons mit der Formulierung

„Buchung abschließen“ nicht. Dazu sind eindeutige Formulierungen, wie „jetzt kaufen“ oder „jetzt kostenpflichtig bestellen“, erforderlich.

 

EuGH, C-249/21 vom 07.04.2022


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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