Die vollständige Löschung der umstrittenen Marken „Black Friday“ ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde der Markeninhaberin gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Löschungsurteil des Kammergerichts Berlin zurückgewiesen.
Damit muss die Marke „Black Friday“ endgültig und vollständig aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden.
BGH, Beschluss vom 29.06.2023, I ZR 184/22
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