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Neuigkeit

Bösgläubigkeit

Die fast identische Übernahme von im Anmeldezeitpunkt bereits in vielen Ländern benutzten und bekannten außerordentlich fantasievoll gestalteten Marken für identische Dienstleistungen ist ein wesentlicher Faktor für die Bösgläubigkeit des Inhabers der angegriffenen Marke. Dies gilt insbesondere wenn er auf seiner Website eine Verbindung zu den älteren Marken durch angebliche Beteiligung an einem internationalen Franchise-System behauptet.

EuG, Urteil vom 28.01.2016, T-335/14 – DoggiS –.


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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