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Wer pro Jahr mehr als 30 Verkäufe über eine Plattform wie „eBay“ tätigt und dabei mehr als € 2.000,00 erzielt, muss dies dem Finanzamt angeben. Ebay ist seit dem 01.01.2023 verpflichtet, entsprechende Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Das funktioniert auch in der gesamten EU. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu € 50.000,00.

Im neuen Sachverständigenverzeichnis der bundesweiten Industrie- und Handelskammern finden sich online mehr als 8.000 Einträge von Industrie- und Handelskammern, Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie der von den Landesregierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

 

Über ein Google „Look and Feel“-Suchfeld lassen sich direkte Recherchen nach Stichwörtern, Sachgebieten, Namen und Orten durchführen.

 

svv.ihk.de/svw-suche/4931566/

Wird beim Online-Shopping nur die Möglichkeit geboten, zwischen den Anreden „Frau“ oder „Herrn“ auszuwählen, so verletzt dies das Recht nicht-binärer Personen (allgemeine Gleichbehandlung).

 

Es ist notwendig, diesen eine eigene Anrede zuzuordnen.

 

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2021, 24 U 19/21.

Unternehmen müssen sich auch scharf formulierte Bewertungen auf Google-Places gefallen lassen.

 

Geklagt hatte ein Immobilienmakler, der als arrogant und nicht hilfsbereit beschrieben wurde. Seine Klage auf Unterlassung blieb in beiden Instanzen sowohl vor dem Landgericht Flensburg als auch vor dem Oberlandesgericht Schleswig -Holstein erfolglos.

 

Zwar sei die Bewertung geeignet, dem Makler in seinem allgemeinen sozialen Geltungsanspruch und auch in seiner Geschäftsehre zu verletzen, jedoch trete sein Interesse am Schutz seines sozialen Geltungsanspruchs hinter dem Recht auf Meinungsfreiheit des Rezedenten zurück.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay enthalten keine vertraglichen Beschränkungen für die Zulässigkeit von Werturteilen, die in Bewertungskommentaren über deliktsrechtlichen Grenzen hinausgehen.

 

BGH, Urteil vom 28.09.2022, VIII ZR 319/20.

Wird mit einer Herstellergarantie geworben, muss im Online-Shop über die Garantiebedingungen informiert werden. Wird diese aber gar nicht im Angebot erwähnt, besteht eine entsprechende Informationspflicht nicht (LG Bielefeld, Urteil vom 26.01.2021, 15 O 26/19). Diese Ansicht ist umstritten. Der Bundesgerichtshof hat die entsprechende Frage mit Beschluss vom 11.02.2021, I ZR 241/19 dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Zuvor hatte das LG Bochum mit Urteil vom 21.11.2018, I-13 O 110/18 die Klage abgewiesen, während das Oberlandesgericht Hamm eine Informationspflicht bejaht hatte. Hiergegen hat die Beklagte Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Auch das Oberlandesgericht Celle und das Oberlandesgericht Bamberg haben eine entsprechende Informationspflicht bislang verneint. Die Entscheidung des LG Bielefeld erging kurz vor dem Vorabentscheidungsersuchen durch den BGH an den EuGH.