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Der Quellcode der geplanten Corona-App soll der Öffentlichkeit zugänglich sein. Das beschlossen die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die ihr zugeschalteten Länderchefs per Video-Konferenz am 6. Mai 2020.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass Experten den Code nach Schwachstellen oder Funktionen überprüfen können, durch die heikle Daten an Dritte abfließen könnten. Sicherheitslücken sollen so schnell gefunden und repariert werden.

Bei der Datenspende-App des Robert-Koch-Instituts (RKI) waren vom Chaos Computer Club (CCC) weitreichende Mängel festgestellt worden. Z.B. würden die Nutzerdaten direkt von den Anbietern der Fitnesstracker abgeholt, und nicht, wie erwartet, vom Smartphone. Auch beim Löschen der App bleibe der Zugriff auf die Fitnessarmbänder erhalten.

Die neue Kontakt-Traching-App wird von SAP und T-Systems entwickelt. Auch die Startup-Initiative „Gesund zusammen“ hilft mit, ebenso wie das Fintech Unternehmen Finleap und der Versicherer WeFox. Sowohl der Internet-Konzern Google als auch das IT-Unternehmen Apple wollen gemeinsam eine Schnittstelle zur Einbindung in ihre Betriebssysteme Android und iOS beisteuern.

Im Frühjahr 2020 bieten Westfalenpatent und ESB Rechtsanwälte erstmals eine neue Seminarreihe im IT-Recht an. Los geht es am 29.04.2020 mit dem Workshop „Startups und neue Geschäftsmodelle“. Es geht um Datenschutzrecht, IT-Recht, E-Commerce, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Lizenzen, Marken- und Vertragsrecht ebenso wie um AGB-Recht, Verbraucherrecht und Fernabsatzrecht.

Die nächste Veranstaltung findet am Dienstag, den 05.05.2020 statt. Themen sind unter anderem AGB und Musterverträge, Haftungsbeschränkungen, Recht der Produktsicherheit und Produkthaftung.

Ein weiteres Seminar widmet sich dem Thema „Datenschutz und Compliance“. Inhalte sind unter anderem die DSGVO, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner neuen Fassung, die aktuelle Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden und das Allgemeine Datenschutzrecht.

Schließlich gibt es auch noch einen Workshop zum Thema „Know-How und Rechte“. Gegenstand sind neben dem Patent- und Markenrecht auch das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Fragen des Urheberrechts und von Lizenzen sowie Open Source.

Für Fragen und Anmeldungen wenden Sie sich bitte an Westfalenpatent.

Herr Rechtsanwalt Thomas Meinke nahm auch zu Ostern 2019 wieder an dem erfolgreichen Praktiker-Seminar zum IT-Recht in Karlsruhe teil. In angenehmer Umgebung am Waldrand referierte unter anderem Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff vom Bundesgerichtshof zur aktuellen BGH-Rechtsprechung im IT-, Internet-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Weitere Experten gaben wertvolle Praxistipps zum richtigen Umgang mit Datenschutzbehörden und bei Datenpannen sowie zur aktuellen Entwicklung im Softwarehandel. Behandelt wurde auch der Fremdpersonaleinsatz in der IT sowohl aus arbeitsrechtlicher, als auch aus vertragsgestalterischer Sicht. Eine rege Diskussion bot anschließend noch Raum für vertiefende Fachgespräche.

„Doppelt genäht hält besser“: Diese alte Binsenweisheit gilt auch für das digitale Zeitalter.

 

E-Mail-Konten können nun auch bei den beiden 1&1 E-Mail-Diensten „GMX“ und „Web.de“ zweifach gesichert werden. Statt lediglich ein Passwort einzugeben, können sich User auch bei jedem Login einen Code per SMS schicken lassen oder eine spezielle App nutzen. Diese generiert ein Einmal-Passwort, dessen Eingabe den Kontozugriff ermöglicht.

 

Durch diese Doppelsicherung lassen sich E-Mail-Postfächer und Social-Media-Accounts besser gegen unerlaubte Zugriffe schützen. „Facebook“ oder „Google“ bieten dies schon lange an. Bei GMX lässt sich das neue Sicherheitsfeature nun im Menü unter dem Punkt „Sicherheit“ einrichten, und zwar durch erneute Eingabe des Passworts und der eigenen Handy-Nummer, an die eine SMS mit einem Bestätigungscode versendet wird, der noch einmal eingegeben werden muss. Dann erscheint auf dem Desktop ein QR-Code, den die User mit der Authen­tifizierungs-App abscannen müssen. Bei Einrichtung direkt auf dem Smartphone kann auch eine manuelle Eingabe des aus Zahlen und Buchstaben gebildeten Codes erfolgen. Zum Abschluss wird ein dritter Code angezeigt, der noch einmal in die GMX-Konto-Maske eingegeben werden muss. Anschließend wird ein 20-stelliger Geheimschlüssel generiert, mit dem der User die Zwei-Faktor-Authentifizierung zurücksetzen kann, beispielsweise wenn das Smartphone verloren geht oder nicht mehr funktioniert.

 

Quelle: ZEIT ONLINE vom 05.06.2019