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Die Kündigung eines Vertrages muss auch ohne Eingabe eines Passwortes möglich sein. Die Telekommunikationsanbieter „NetAachen“ und „NetCologne“ betrieben eine Webseite, auf der der seit Juli 2020 vorgeschriebene Kündigungs-Button nur funktionierte, wenn der Kunde zuvor auch sein Passwort eingegeben hatte. Dies ist unzulässig. Bei der Eingabe reichen die Vertragsdaten aus.

 

LG Köln, Urteil vom 22.07.2022, 33 O 355/22

LG Köln, Beschluss vom 02.08.2022, 33 O 362/22

Online-Shops dürfen nicht mit Artikeln werben, die nicht lieferbar sind. Lockvogelangebote stellen eine unzulässige geschäftliche Handlung entgegen § 3 Abs. 3 Ziffer 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) dar. Reicht der Warenvorrat nicht aus, muss hierüber bereits im Online-Shop aufgeklärt werden.

LG Ingolstadt, Urteil vom 15.06.2021, 1 HK O 701/20