Rechtsfragen des Verhältnisses von Gemeinschaftserfindern und gemeinsamen Patentinhabern waren Gegenstand der Werkstattgespräche auf Mickeln der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf im Januar 2019, an denen wir regelmäßig teilnehmen.
Benutzer fremder Patente sind nicht automatisch auch Patentverletzer. Ihnen stehen verschiedene Einwendungsmöglichkeiten zur Seite. Von der Erschöpfung über das Vorbenutzungsrecht bis hin zur Zwangslizenz und zur Aufbrauchfrist referierte am 09.12.2019 der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Dr. Klaus Grabinski im Industrie-Club in Düsseldorf. Vorgestellt und diskutiert wurde die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesen Verteidigungsmöglichkeiten des Patentbenutzers. Wir sind damit wieder auf dem aktuellsten Stand an der Rechtsprechung.
Zu den 10 aufregendsten Technik-Gewinnern des Jahres 2019 zählt die neue Wäschetrockner-Technologie „Autoclean“. Die Robert Bosch Hausgeräte GmbH verspricht, dass sich damit das regelmäßige Entfernen der Flusen im Filter für immer erledigt hat.
Das Kochfeld „activeLight“ von Siemens verspricht eine stark vereinfachte Bedienung, während Dysons kabelloser Staubsauger „V11 Absolute“ tiefsitzenden Schmutz mit hoher Saugkraft entfernt.
In Sekundenschnelle verspricht Sage Appliances mit „the Barista Pro“ dank des patentierten Thermoglättsystems perfekten Espresso zuhause zu zaubern, während die Beurer GmbH mit „maremed“ Atemwegserkrankte zuhause aufatmen lässt wie bei einer Kur am Meer.
Sonos „Move“ ist der erste akkubetriebene Smart Speaker für drinnen, draußen und für unterwegs und ermöglicht Audiostreaming über Bluetooth, während der „Philips OLED+“ ein überragendes Bild in Kombination mit High-End-Sound von Bowers & Wilkins bei gleichzeitigem Ambilight verspricht.
Eine bisher nicht erreichte Auflösung in der APS-C-Klasse liefern die „EOS 90D“ und die „EOS M6 Mark II“ von Canon dank eines neuen CMOS-Sensors mit 32,5 Megapixeln, während HUAWEI mit der neuen Leica 4-fach Kamera „P30 Pro“ für Nachtfotografie, Weitwinkel- und Zoomaufnahmen punktet.
Ein erholsames Aufwachen verspricht hingegen PHILIPS mit dem neuen „Connected Sleep & Wake-up Light“, das den natürlichen Sonnenaufgang imitiert. Statt abrupt aus dem Schlaf gerissen zu werden, wird der Körper sanft auf das Aufwachen vorbereitet.
LG Electronics hat den Hersteller des türkischen Hausgerätes Arcelik und das deutsche Vertriebsunternehmen BEKO & GRUNDIG wegen der nichtlizensierten Nutzung der in den Gefrierbereich integrierten patentierten Ice-Maker-Technologie vor dem Landgericht München I verklagt. Sie wurde eigens für die Side-Bye-Side-Kühlschränke entwickelt, Verhandlungen zwischen den Parteien über eine Lizenz sind zunächst gescheitert.
Quelle: hitec/2019 S.6
Beim Europäischen Patentamt sind im Jahr 2018 fast 175 000 Patentanmeldungen eingereicht worden.
Dies entspricht einem Zuwachs von fast 5% gegenüber dem Vorjahr. Die Anmeldungen stammen aus allen großen Industrienationen.
Das Institut für Rundfunktechnik (IRT) das sowohl von der ARD, als auch vom ZDF betrieben wird, bekommt keinen Schadensersatz in Höhe von EUR 280 Millionen von dem italienischen Patentverwerter Sisvel. Das IRT hatte Sisvel eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorgeworfen, weil diese sich einen Großteil der wirtschaftlichen Erlöse (zusammen mit einem deutschen Patentanwalt) in die eigenen Taschen gesteckt hätten. Den Öffentlich Rechtlichen Sende-Anstalten sollen somit mehr als EUR 300 Millionen aus der weltweiten Vermarktung der Audio- und Videokompressionstechnik gestohlen worden sein.
LG Mannheim, Urteil vom 17.09.2019, kfH
Die mit einem Merkmal verbundenen besonderen Vorteile oder Wirkungen können nicht zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden, wenn sie nicht offenbart noch für den Fachmann erkennbar sind und deshalb den Stand der Technik am Anmeldetag nicht tatsächlich bereichern. Maßgeblich für den Offenbarungsgehalt ist die Patentanmeldung, auch wenn dies unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit fraglich ist, da in der Patentschrift entsprechende Passagen gestrichen sein können.
BPatG, Urteil vom 19.02.2019, 4 Ni 48/17 (EP)
– Verschleißschutzschicht-
Da das Europäische Patentamt von der Europäischen Gemeinschaft unabhängig ist, hat der Brexis keine Auswirkungen auf europäische Patente.
Anders ist dies bei Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern. Diese gelten bei einem harten Brexit im Vereinigten Königreich nicht weiter fort. Es ist daher voraussichtlich erforderlich, für Großbritannien, Wales, Schottland und Nordirland eine eigene britische Marke anzumelden.
Für Designs bzw. Geschmacksmuster ist dies nur dann möglich, wenn das Modell oder Muster noch nicht mehr als zwölf Monate auf dem Markt bekannt ist.
Computerimplementierte Erfindungen legen zu. Im Jahr 2018 wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt ca. 25 Prozent mehr Patentanmeldungen hierfür eingereicht. Allerdings stammten die meisten aus dem Ausland, während inländische Unternehmen weiter zurückfielen.
Die Gesamtschule Waltrop hat nach Jahren der Team- und Forschungsarbeit den Hauptpreis für Jugendliche auf der Fachmesse des internationalen Erfinderverbandes für ihre automatische Reifenreinigungsanlage gewonnen.
In Zusammenarbeit mit der Firma Fahrzeugbau Langendorf GmbH und dem Fraunhofer Institut setzten sie sich unter 800 Teilnehmern auf der seit 70 Jahren stattfindenden internationalen Erfindermesse für Ideen – Erfindungen – Neuheiten – in Nürnberg durch. Die „Reifendusche“ besteht aus einem Metallgestell verbunden mit einem Wasserschlauch. An einem Fahrgestell eines Lastkraftwagens montiert, spült und reinigt die schmutzigen Reifen während der Fahrt. Insbesondere Baustellenfahrzeuge und Landwirtschaftsmaschinen sollen damit nicht länger öffentliche Wege und Fahrbahnen verschmutzen.
Neun Schüler der Klasse 9 der Waltroper Gesamtschule erhielten hierfür am 05. Dezember 2018 die verdiente Auszeichnung.