Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei

Eine Klausel, mit der der Gebrauch des Internetzugangs auf Endgeräte beschränkt wird, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem ständigen kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen, ist in den AGB eines Telekommunikationsunternehmens für Mobilfunkverträge unwirksam.

BGH, Urteil vom 04.05.2023, III ZR 88/22.

Vor kurzem ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft getreten.

Es ist branchenübergreifend von Bedeutung und konkurriert mit der DSGVO, TKG (Telekommunikationsgesetz), dem TMG (Telemediengesetz) und weiteren Spezialgesetzen.

Daher sind in der Praxis oft zunächst Abgrenzungsfragen von Bedeutung, insbesondere zu § 25 TTDSG. Der deutsche Gesetzgeber hat sich hier zwar am Wortlaut von Artikel 5 Abs. 3 ePrivacy-RL orientiert, aber viele Auslegungsfragen offengelassen.

Die Vorschrift betrifft sowohl Website-Betreiber wie auch Produkte und Services im Bereich des Internets der Dinge (IoT).

Im TTDSG geht es sowohl um den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation, wie auch um den Telemedien-Datenschutz und Endeinrichtungen. Im Einzelnen betreffen die Regelungen: