Das Thema „Greenwashing“ ist in aller Munde. Verbraucher sind verunsichert, auf die Werbewirtschaft kommen neue Verbote zu. Der Vorschlag der EU-Kommission für die „Green Claims“-Richtlinie will irreführende Werbung mit Umweltaussagen verbieten. Die Liste der Produkteigenschaften wird um ökologische Auswirkungen, die Lebensdauer und Reparierbarkeit erweitert.
In unserem Online-Webinar zur Werbung mit Klima- und Umweltfreundlichkeit am
31. Januar 2024, 14.00 – 16.00 Uhr.
behandeln wir Ihre Fragen.
Alle Werbeaussagen müssen zukünftig „objektiv überprüfbar“ sein. „Das schmeckt auch unserem Klima“: Nicht erlaubt sind allgemeine, vage Aussagen über Umwelteigenschaften, die sich nicht konkret nachweisen lassen. So wurde erst kürzlich entschieden, dass die Werbung mit einem Waldschutzprojekt zur CO2-Kompensation intransparent und damit unzulässig ist. Ökosiegel müssen auf einem objektiven, mehrstufigen Prüfverfahren beruhen oder von einer staatlichen Behörde verliehen sein. Verbraucher- und Umweltverbände können per Verbandsklage gegen Verstöße klagen.
Machen Sie sich fit im Werbe- und Wettbewerbsrecht. Gerne können Sie uns Ihre Fragen auch zu anderen Themen vor unserem Online-Seminar an tm@patent-recht.de zusenden, etwa auch zum „Barrierefreiheitsgesetz“ oder Zufriedenheitsgarantien, gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Zigarettenautomaten oder zur gesonderten Angabe des Pfandbetrages bei Mehrwertbehältern.
Hier geht’s zur Anmeldung: info@westfalenpatent.de
Am Mittwoch, den 4. November 2020, bieten Meinke, Dabringhaus & Partner einen digitalen Workshop zum Thema „Marken und Urheberrechte im Internet“ an.
Am Mittwoch, den 05.06.2019 findet wieder ein 2-stündiger Workshop zum Werberecht statt.
Wo endet die Akquise, wo beginnt der Auftrag? Berechtigte Vergütungsansprüche effektiv durchsetzen.
Welchen Schutz gibt es für Werbeideen, Kampagnen, Claims und Slogans: Gegen Vorlagenfreibeuterei nach Präsentationen und Pitches?
Wie schützt man Marken, Firmennamen und Domains? Teure Abmahnungen, gerichtliche Streitigkeiten und typische Haftungsfallen erkennen und vermeiden.
Der Schutz von Design- und Urheberrechten ist ein hohes Gut. Unterschiede zwischen Copyright, Lizenzen, Verwertungs- und Nutzungsrechten.
Foto- und Bildrechte in Zeiten der DSGVO.
Neuigkeiten für Online-Shops und im E-Commerce.
Kostenbeitrag (inkl. Getränke) : EUR 50,00
Anmeldung unter info@westfalenpatent.de
Am Montag, den 24.06.2019 wird Herr Rechtsanwalt Thomas Meinke wieder einen 5-stündigen Fortbildungskurs bei der Rechtsanwaltskammer Hamm abhalten.
Der bewährte „Grund- und Aufbaukurs Gewerblicher Rechtsschutz“ bietet zum wiederholten Mal einen Überblick zu Patenten, Marken und Design und behandelt zahlreiche aktuelle Probleme.
Dargestellt werden diesmal vor allem das Markenrechtsmodernisierungsgesetz, die neue Unionsmarkenverordnung und das reformierte deutsche Markengesetz. Der Vortrag beschäftigt sich insbesondere auch mit neuen Markenformen, geänderten Eintragungsvoraussetzungen, dem neuen Nichtigkeitsverfahren sowie den geänderten Bestimmungen für die rechtserhaltende Benutzung. Danach kommen auch das europäische Einheitspatent und das neue Designrecht zur Sprache.
In einem weiteren Teil wird die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) des Europäischen Gerichts (EuG) sowie des Bundesgerichtshofs (BGH), der Spezialsenate der zuständigen Oberlandesgerichte sowie des Bundespatentgerichts dargestellt. Derzeit haben sich schon über dreißig Teil-nehmer angemeldet. Restplätze sind noch bei der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm buchbar.
Über 800 Experten aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts trafen sich vom 26. – 29.09.2018 zu ihrer Jahrestagung in Berlin.
Auf dem Programm standen neben der digitalen Mobilität und dem autonomen Fahren und den damit verbundenen Problemen des Datenschutzes, der Vertragsverhältnisse und Zugangsrechte auch die Themen „Patente im Internet der Dinge“, „Maschinelles Lernen“, „Künstliche Intelligenz“ und „Big Data“ sowie „3D-Druck“. Hier wurden insbesondere rechtliche Probleme aus dem Urheber- und Patentrecht sowie Haftungsfragen angesprochen. Rechtsanwalt Thomas Meinke beteiligte sich u. a. an dem Fachausschuss „Wettbewerbs- und Markenrecht“ zu dem Generalthema „Schleichwerbung durch Influencer-Marketing“ sowie an dem Spezial-Workshop „Haftung im virtuellen Raum“. Der Vorsitzende des I. Zivilsenats referierte die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Vorgestellt wurden insbesondere die beiden Vorabentscheidungsersuchen zum Europäischen Gerichtshof zu den Themen „YouTube“ und „Uploaded“. Zudem wurde die neue Rechtslage nach Abschaffung der Störerhaftung bei der WLAN-Nutzung dargestellt.
Ein weiterer, höchst interessanter Workshop des Europäischen Amtes für geistiges Eigentum (EUIPO) beschäftigte sich mit der Neuregelung des Beschwerdeverfahrens bei Unionsmarkenanmeldungen. Dabei wurden auch die Arbeitsweise der fünf Beschwerdekammern sowie der Großen Kammer ebenso behandelt, wie Einzelfragen der Beschwerdeschrift und –begründung, ebenso wie Fristen, besondere Formerfordernisse, Gebühren sowie der unterschiedlichen Zulässigkeits- und Begründetheitserfordernisse bei ein- und mehrseitigen Verfahren im Anmelde-, Widerspruchs-, und Nichtigkeitsverfahren. Außerdem wurde auf die Besonderheiten der außeramtlichen Einigung und amtlichen Mediation hingewiesen. Gerade bei umfangreichen Streitverfahren ist es sinnvoll, eine gütliche Lösung von Markenkonflikten vor dem EUIPO anzustreben.
Vortrag zum Thema „Marken-, Design- und Urheberrecht“
https://startupweek.ruhr/2018/event/marken-design-und-urheberrecht
Für die Deutsche Anwaltsakademie (DAA) hat Rechtsanwalt Thomas Meinke 2018 beim Fachanwaltslehrgang „Gewerblicher Rechtsschutz“ in Düsseldorf referiert. Thema seines dreistündigen Vortrags war eine ausführliche Einführung in das deutsche und internationale Designrecht und das europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Daran nahmen 40 Rechtsanwälte aus ganz Deutschland, mit Schwerpunkt aus Nordrhein-Westfalen, teil. Insbesondere wurden die unterschiedlichen Anmeldeformalitäten und –voraussetzungen, die Kosten und die damit verbundenen Vor- und Nachteile sowie verschiedene Anmeldestrategien dargestellt.
Auf dem IT-Rechtstag NRW im Herbst 2017 hat Rechtsanwalt Thomas Meinke vor über 100 Juristen aus ganz Nordrhein-Westfalen referiert. Thema des knapp einstündigen Vortrages war die Adwords-Werbung bei Google und die Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken als Sachwort oder weitgehend passende Keywords. Auch die Frage, ob Suchergebnisse auf Amazon oder ebay eine Markenverletzung sind, wurde ausführlich erörtert. Darum geht es etwa auch in den aktuellen BGH-Entscheidungen „Ortlieb“ und „go Fit“.
Auch im Wintersemester 2018/2019 hat Rechtsanwalt Thomas Meinke wieder einen Lehrauftrag der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster erhalten. Das Direktorat der WWU-Münster beauftragte ihn erneut, für Naturwissenschaftler die Ausbildung im Gewerblichen Rechtsschutz zu übernehmen. Neben Vorlesungen zu Patenten, Marken und Designs werden auch zahlreiche Exkursionen zu interessanten Forschungseinrichtungen, Ausstellungen und Veranstaltungen unternommen. Abgeschlossen wird die Vorlesungsreihe durch ein dreitägiges Intensiv-Seminar mit Abschlussprüfung.
Wie schon in den Vorjahren übernahm Rechtsanwalt Thomas Meinke auch im Jahr 2017 wieder die Fortbildung der Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz beim Anwaltverein Oldenburg. Neben dem Patent-, Marken- und Designrecht stand diesmal der wettbewerbliche Leistungsschutz nach § 4 Nr. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) im Vordergrund. Westfalenpatent Meinke, Dabringhaus und Partner war in letzter Zeit an mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zu diesem Thema beteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2016, I ZR 197/15 – Bodendübel, zur wettbewerblichen Eigenart eines zuvor patentgeschützten Erzeugnisses).