Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Domain-Löschung

Der Inhaber eines Firmenunternehmenskennzeichens kann Anspruch auf Löschung einer gleichlautenden Internet-Domain haben. Die Aufrechterhaltung des Domain-Namens stellt eine unberechtigte Namensanmaßung entgegen § 12 Satz 1 Fall 2 BGB dar. Der Domain-Inhaber gebraucht unbefugt denselben Namen wie der Inhaber des Unternehmenskennzeichens. Dadurch tritt eine Zuordnungsverwirrung ein und es werden schutzwürdige Interessen der Firma verletzt. Unerheblich ist, dass die Domain bereits vor der Unternehmens-gründung reserviert und konnektiert wurde. Der Domain-Inhaber besaß keine eigenen Namens- oder sonstigen Rechte.

Der Grundsatz „first come-first served“ wird im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände durchbrochen. Anders als nach § 5 Abs. 2, 15 MarkenG kann nach § 12 BGB sogar die Löschung der älteren Domain durchgesetzt werden.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.09.2016, 6 U 187/15.


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de