Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei

Arbeitnehmer-Erfinderrecht

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine technische Erfindung machen, haben Sie einen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung. Sie müssen diese nur unverzüglich Ihrem Arbeitgeber melden. Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung auch auf diesem Gebiet bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Meldung, Inanspruchnahme, Vergütung

Innerhalb von vier Monaten kann ein Arbeitgeber dann erklären, ob er die Erfindung in Anspruch nehmen will oder zur Verwertung freigibt. Auf jeden Fall hat ein Arbeitnehmer, wenn er sich an bestimmte Fristen und Formen hält, umfangreiche Rechte an seiner Erfindung. Die Berechnung einer angemessenen Vergütung, die einem angestellten Erfinder aus der Vermarktung der Erfindung zusteht, ist in speziellen Vergütungsrichtlinien geregelt.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wir befassen uns regelmäßig mit Arbeitnehmererfindersachen und haben langjährige Erfahrung auf diesem speziellen Rechtsgebiet. Da in Streitfragen des Arbeitnehmererfinderrechts zur Beurteilung der Rechtslage vielfach patentrechtliche Fragen entscheidend sind, ergänzt das Arbeitnehmererfinderrecht unseren Kompetenzbereich.

Erfindervergütung

Übrigens: Unser Tätigkeitsfeld umfasst selbstverständlich auch die Beratung der Arbeitgeberseite. Bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern können wir vermittelnd auftreten und bei der Ermittlung einer angemessenen Erfindervergütung behilflich sein.

Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de