Arbeitnehmer-Erfinderrecht
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine technische Erfindung machen, haben Sie einen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung. Sie müssen diese nur unverzüglich Ihrem Arbeitgeber melden. Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung auch auf diesem Gebiet bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.Meldung, Inanspruchnahme, Vergütung
Innerhalb von vier Monaten kann ein Arbeitgeber dann erklären, ob er die Erfindung in Anspruch nehmen will oder zur Verwertung freigibt. Auf jeden Fall hat ein Arbeitnehmer, wenn er sich an bestimmte Fristen und Formen hält, umfangreiche Rechte an seiner Erfindung. Die Berechnung einer angemessenen Vergütung, die einem angestellten Erfinder aus der Vermarktung der Erfindung zusteht, ist in speziellen Vergütungsrichtlinien geregelt.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Wir befassen uns regelmäßig mit Arbeitnehmererfindersachen und haben langjährige Erfahrung auf diesem speziellen Rechtsgebiet. Da in Streitfragen des Arbeitnehmererfinderrechts zur Beurteilung der Rechtslage vielfach patentrechtliche Fragen entscheidend sind, ergänzt das Arbeitnehmererfinderrecht unseren Kompetenzbereich.
Erfindervergütung
Übrigens: Unser Tätigkeitsfeld umfasst selbstverständlich auch die Beratung der Arbeitgeberseite. Bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern können wir vermittelnd auftreten und bei der Ermittlung einer angemessenen Erfindervergütung behilflich sein.