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Gebrauchsanleitungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verbraucherschützer bemängeln an Gebrauchsanleitungen häufig unverständliches Bürokratendeutsch oder mangelhafte Übersetzungen aus einer fernöstlichen Sprache. Als Hersteller sind Sie aber zu einer fehlerfreien Fassung verpflichtet. Dabei helfen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung.

Gebrauchsanleitung, Werbeaussagen, Anzeigen

Als Hersteller sind Sie verpflichtet, in der Gebrauchsanleitung das kenntlich zu machen, was an Ihrem Produkt gefährlich werden könnte. Ist eine Anleitung nicht fehlerfrei ist und wird keine verständliche Fassung nachgeliefert, können Käufer grundsätzlich sogar vom Kaufvertrag zurücktreten. Wir unterstützen unseren Mandanten daher auch bei der Gestaltung und Abfassung von Gebrauchsanleitungen und Prospekten.

Online-Shop, ebay-Shop, Amazon Marketplace

Wir überprüfen und erstellen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in beinahe jeder Branche, insbesondere spezielle AGBs für das Internet, Online-Shops, eBay aber auch den stationären Handel. Bei der Abfassung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen profitieren Sie von unserer wettbewerbsrechtlichen Erfahrung. Durch die regelmäßige Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aufgrund von Verstößen auf Internetseiten oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Mandanten fließt diese wettbewerbsrechtliche Erfahrung in die Prüfung oder Gestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.

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Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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Patentanwälte & Rechtsanwälte
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