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Neuigkeit

Fertigpackungsverordnung

Die neue Fertigpackungsverordnung vom 18.11.2020 schafft für alle Beteiligten klare und erfüllbare Bedingungen für Lebensmittel in Fertigpackungen, die nach der Lebensmittelinformations-Verordnung der EU (LMIV) ebenfalls dem Begriff des vorverpackten Lebensmittels unterfallen. Hierfür werden klare Abgrenzungen hinsichtlich der jeweils anwendbaren Bestimmungen geschaffen. Außerdem werden bestehende Vorschriften für neu entwickelte Produkte und neue Vermarktungsformen, z.B. Prebake-Produkte angepasst. Westfalenpatent liefert praxisorientierte Beratung und beleuchtet gleichermaßen rechtliche wie technische Aspekte.


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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