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Neuigkeit

Filesharing-Streitwert

Bei Abmahnungen für privates Filesharing begrenzt § 97a Abs. 3 UrhG den Gegenstandswert auf EUR 1.000,00. Hierdurch werden die entstehenden Anwaltsgebühren für eine Erstabmahnung gedeckelt. Diese nationale Regelung steht in Einklang mit europäischem Recht, insbesondere Artikel 14 der Richtlinie 2004/48 EG.

 

EuGH, C-559/20 vom 28.04.2022 – Koch Media –


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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