Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Fortnite: Alles nur geklaut?

Das weltweit populärste Computerspiel soll Tänze aus der realen Welt übernommen haben, ohne hierfür Lizenzgebühren zu bezahlen. Der Hersteller „Epic Games“ wird nunmehr von dem Rapper 2 Milly, dem Schauspieler Alfonso Ribeiro aus dem Film „Der Prinz von Bel-Air“, dem Social-Media-Star Russell Horning und dem Netz-Kid, „Orange Shirt Kid“ verklagt, weil etwa der Fortnite-Fresh dem „Carlton-Dance“ entsprechen soll. Allerdings ist fraglich, ob Tanzschritte überhaupt Urheberrechtschutz genießen. Zwar umfasst § 2 Nr. 3 UrhG auch Werke der Tanzkunst, jedoch ist immer eine persönliche geistige Schöpfung erforderlich, die einen geistigen Inhalt sinnlich wahrnehmbar macht und in der sich die Individualität des Schöpfers ausreichend manifestiert. Also kann etwa eine komplette Choreographie durchaus Rechtsschutz genießen, bei der die individuellen Gedanken und Ideen ihres Schöpfers zum Ausdruck kommen. Bei einzelnen Sequenzen, Posen oder Schrittfolgen ist dies jedoch fraglich, denn bloße Artistik, sportliche Leistung oder Körperbeherrschung reichen für den Urheberrechtschutz noch nicht aus.


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de