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Neuigkeit

Gemeinsame Vergütungsregeln

Die in § 36 Abs. 1 Satz 1 UrhG genannten Parteien trifft keine Rechtspflicht zur Verhandlung über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln.

 

BGH, Urteil vom 02.03.2017, I ZR 45/16 – Verhandlungspflicht –


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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