Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Informationspflicht über Herstellergarantie?

Wird mit einer Herstellergarantie geworben, muss im Online-Shop über die Garantiebedingungen informiert werden. Wird diese aber gar nicht im Angebot erwähnt, besteht eine entsprechende Informationspflicht nicht (LG Bielefeld, Urteil vom 26.01.2021, 15 O 26/19). Diese Ansicht ist umstritten. Der Bundesgerichtshof hat die entsprechende Frage mit Beschluss vom 11.02.2021, I ZR 241/19 dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Zuvor hatte das LG Bochum mit Urteil vom 21.11.2018, I-13 O 110/18 die Klage abgewiesen, während das Oberlandesgericht Hamm eine Informationspflicht bejaht hatte. Hiergegen hat die Beklagte Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Auch das Oberlandesgericht Celle und das Oberlandesgericht Bamberg haben eine entsprechende Informationspflicht bislang verneint. Die Entscheidung des LG Bielefeld erging kurz vor dem Vorabentscheidungsersuchen durch den BGH an den EuGH.


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de