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Neuigkeit

Kein gerichtlicher Sachverständiger

Ein selbst ernannter „gerichtlicher“ Sachverständiger scheiterte vor dem Landgericht Augsburg. Es gibt nämlich nur öffentlich bestellte und vereidigte, zertifizierte, verbandsanerkannte und/oder geprüfte Sachverständige. Selbst ein Sachverständiger, der regelmäßig von einem Gericht mit Gutachten beauftragt wird, wird dadurch nicht zu einem „gerichtlichen Sachverständigen“. Er erhält auch keine gerichtliche Zulassung.

LG Augsburg, 2 HK O 2530/19


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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