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Neuigkeit

Kein Verschulden erforderlich

Im Rahmen von Wettbewerbsverstößen kommt es auf ein Verschulden nicht an. Auch technische Fehler oder menschliches Versagen könne eine Rechtsverletzung begründen.

LG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2021, 40 O 47/20


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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