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Neuigkeit

Keine Urheberrechtsabgaben für Online-Marktplätze

Online-Marktplätze haften nicht auf Auskunft und Zahlung einer angemessenen Speichermedienvergütung, da dieser Anspruch nur gegenüber Herstellern, Händlern und Importeuren besteht. Vielmehr ist ein solcher Anspruch nach § 54 ff. UrhG gegenüber Amazon, eBay und anderen Plattformen ausgeschlossen.

 

OLG München, Urteil vom 16.09.2021, 6 Sch 77/19 WG

BGH, Urteil vom 10.11.2022.


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