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Neuigkeit

Kohl-Protokolle

Wie gewonnen– so zerronnen: Die vom Landgericht Köln in I. Instanz zuge­sprochene Millionenentschädigung für die unzulässige Veröffentlichung von Zitaten aus Gespräche mit dem ehemaligen Memoiren-Schreiber von Altkanzler Helmut Kohl, Heribert Schwan, wird wohl nicht mehr fällig: Nach dem Tod von Helmut Kohl hat dessen Witwe Maike Kohl-Richter keinen Anspruch mehr auf eine Zahlung, weil die Geldentschädigung nicht vererbbar war. Damit bleiben die unzulässigen Veröffentlichungen in dem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ finanziell ohne Folge für den Autor und seinen Verlag. Allerdings hat die Witwe bereits angekündigt, noch in Revision gehen zu wollen. Da diese vom zweit­instanzlich zuständigen Oberlandesgericht Köln nicht zugelassen wurde, muss sie zunächst Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Erst wenn diese positiv entschieden wird, besteht noch Aussicht auf eine Zahlung.

 

OLG-Köln, Urteil vom 29.05.2018, 15 U 66/17


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