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Markenanmeldung

Es sind nicht nur physische Vermögenswerte, die Ihrer Marke einen Mehrwert verleihen. Entscheidend für Marken sind vor allem ideelle Werte wie Herkunft und Qualitätsmerkmale. Die durch Branding und Produktimage erreichte Individualisierung ist ein indirekter Faktor bei der Umsatzsteigerung. Wer diese Werte bewahren will, muss seine Marke schützen. Erst mit einer Markenanmeldung haben Sie die richtigen Werkzeuge, um den Markenschutz konsequent durchzusetzen.

FAQ zum Thema Marke anmelden

In diesen FAQ werden wir einige der häufigsten Fragen zur Markenanmeldung beantworten, die uns bei über 3.500 erfolgreichen Markenanmeldungen gestellt wurden. Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen helfen, den Prozess der Markenanmeldung besser zu verstehen und erfolgreich zu navigieren.

Marken können grundsätzlich von jedem Unternehmen und von jeder Privatperson angemeldet werden, für beliebige Waren und Dienstleistungen. Ein Geschäftsbetrieb ist also nicht erforderlich.
Um eine Logo vor der Verwertung Dritter zu schützen, ist eine Eintragung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) möglich. Durch das Markenrecht erhalten Sie die ausschließlichen Rechte für den Gebrauch im gewerblichen Rahmen.
Eine neue Marke muss sich von bestehenden Marken so unterscheiden, dass keine Verwechslungsgefahr besteht. Es darf keine Identität oder Ähnlichkeit nach dem Klang, Schriftbild oder auch Sinngehalt bestehen. Außerdem darf zwischen den Waren und Dienstleistungen keine Identität oder Ähnlichkeit bestehen.
Durch Patente lassen sich Erfindungen schützen, durch Marken Kennzeichnungen für Waren und Dienstleistungen. Marken schützen also nicht die Ware oder Dienstleistung an sich, sondern ihre Kennzeichnung. Als Beispiel für Marken lassen sich die Wortmarke „Apple“ mit der Bildmarke des Apple-Logos nennen. Nach der Anmeldung einer Marke erfolgt die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Der Inhaber einer Marke hat das alleinige Recht, seine Marke für die beanspruchten Dienstleistungen oder Waren zu verwenden.
Nach § 8 Markengesetz kann man unter anderem folgendes nicht schützen lassen:

  • Begriffe, die keine Unterscheidungskraft aufweisen und/oder die im Hinblick auf die zu kennzeichenden Waren und Dienstleistungen beschreibend und deshalb freihaltebedürftig sind,
  • Flaggen und Wappen,
  • Begriffe, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen und.
Das R im Kreis stammt aus dem anglo-amerikanischen Recht und weist darauf hin, dass eine Marke beim US-amerikanischen Markenamt, dem USPTO, eingetragen ist. Durch die Verwendung des Symbols ® wird der Marke der volle Markenschutz bestätigt.
Ein guter Markenname dient dem Markenimage, weckt Neugierde und im besten Fall schmückt sich der Verbraucher sogar damit. Nur wenn ein Markenname die Philosophie des Unternehmens glaubwürdig transportiert und zukünftige unternehmerische Veränderungen zulässt, wird sich der Name langfristig auf dem Markt behaupten.

Die eigene Marke aufbauen: Wie geht man vor?

  1. Recherchieren Sie ihr Zielpublikum und ihre Mitbewerber.
  2. Wählen Sie ihren Fokus und ihre Persönlichkeit.
  3. „Erfinden“ Sie einen Markennamen.
  4. Kreieren Sie ihren Slogan.
  5. Definieren Sie den Look ihrer Marke (Farben und Schriftart)
  6. Gestalten Sie ihr Logo.
Das Zeichen TM bedeutet „trade mark“ und kann sowohl für eingetragene als auch für nicht eingetragene Marken (bezüglich des Handels von Waren) verwendet werden. Dieses Zeichen weist darauf hin, dass Schutzrechte bestehen, und zwar in der Form einer zumindest hinterlegten Anmeldung.
Möchten Sie den Markenschutz Ihres Markennamens prüfen, können Sie das Recherchetool des DPMA für Einsteiger für die Suche nach identischen und ähnlichen Marken nutzen. Möchten Sie den Namensschutz selbstständig überprüfen, können Sie sich bei Fragen an den zentralen Kundenservice des DPMA wenden
Die Unionsmarke gewährt Schutz in allen Ländern der Europäischen Union, also in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Wie lange ist eine Unionsmarke gültig? Die Eintragung einer Unionsmarke ist 10 Jahre gültig, kann jedoch beliebig oft verlängert werden.
Eine EM-Marke, korrekt als Unionsmarke bezeichnet, ist eine Marke, die beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) registriert ist. Sie genießt dadurch Markenschutz in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Die internationale Registrierung einer Marke ermöglicht es, mittels einer einzigen Anmeldung Markenschutz in einer ausgewählten Reihe von Staaten zu erhalten, die Mitglied des Madrider Markenabkommens sind. Voraussetzung für eine IR-Marke ist eine Basismarke.
Die internationale Registrierung ist nur möglich, wenn man bereits über eine Basismarke verfügt, nämlich eine nationale deutsche Marke oder eine Unionsmarke.
Der Antrag auf internationale Registrierung ist über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen. Wenn Sie noch keine deutsche Basismarke besitzen, kommen Sie hier zur Online-Anmeldung beim DPMA. Alternativ erfolgt die Anmeldung beim EUIPO, falls die Basismarke eine Unionsmarke ist.