Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Marken- und Wettbewerbsrecht

Bei der Anwendung der lauterkeitsrechtlichen Vorschriften zum Schutz vor Herkunftstäuschungen gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 2 UWG sind Wertungswidersprüche zum Markenrecht zu vermeiden.

 

Scheidet ein zeichenrechtlicher Anspruch wegen Verwechselungsgefahr aufgrund des im gesamten Kennzeichenrecht bestehenden Prioritätsgrundsatzes aus, kann sich der Inhaber des älteren Zeichens grundsätzlich auch nicht erfolgreich auf den lauterkeitsrechtlichen Schutz vor einer Irreführung über die betriebliche Herkunft stützen.

 

BGH, Urteil vom 23.06.2016, I ZR 241/14 – Baumann II –

Fortführung von BGH, GRUR 2013, 397 – Peek & Cloppenburg III –

BGHZ 198, 159 – Hard Rock Café –


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de