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Neuigkeit

Neuer Schadensersatzanspruch für Verbraucher

§ 9 Abs. 2 UWG enthält erstmals einen Schadensersatzanspruch für Verbraucher bei Lauterkeitsverstößen. Er schließt haftungsrechtliche Schutzlücken, wie sie sich beispielsweise im Dieselskandal gezeigt haben. Er dient Verbrauchern, die durch eine unzulässige geschäftliche Handlung einen kausalen Schaden erlitten haben, der in einer im konkreten Einzelfall durch die unlautere Geschäftspraktik veranlassten geschäftlichen Entscheidung des Verbrauchers und eventuell daraus entstandenen weiteren Schäden liegt.


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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