Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Neues Verpackungsgesetz

Das neue Verpackungsgesetz ist bereits seit dem 01.01.2019 in Kraft. Einweg-Getränkeverpackungen müssen deshalb deutlich sichtbar den Hinweis „Einweg“ tragen.

Ein Verstoß gegen § 32 VerpackG berechtigt Wettbewerber zur Abmahnung. Es handelt sich um eine Marktverhaltensregelung, ein Verstoß stellt eine Wettbewerbsverletzung dar. Die Vorschrift dient der Aufklärung der Verbraucher i.S.v. § 2 Abs. 2 UWG i.V.m. § 13 BGB.

OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 09.04.2020, 6 U 292/19.


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de