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Neuigkeit

Neuheitsschädliche Offenbarung

Eine die Neuheit ausschließende Offenbarung liegt erst dann vor, wenn sich der Entgegenhaltung unmittelbar und eindeutig eine konkrete technische Lehre entnehmen lässt, mit der sich die beanspruchten Eigenschaften erreichen lassen. Die bloße Beanspruchung des Patentschutzes für ein Erzeugnis mit bestimmten Eigenschaften reicht dagegen nicht aus.

BGH, Urteil vom 06.04.2021, X ZR 54/19 – Ceroxid –


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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