Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

„Patent pending“ irreführend

Die Angabe „Patent pending“ ist geeignet, die angesprochenen Verkehrskreise vor oder nach dem Kauf in relevanter Weise irrezuführen. Diese glauben, der entsprechende Artikel sei bereits patentiert. Tatsächlich handelt es sich aber nur um einen Hinweis auf eine anhängige Patentanmeldung. Zumindest bei niedrig- preisigen Artikeln besteht aber die Gefahr, dass unzutreffend der Eindruck eines bereits erteilten Patentes erweckt wird. Es ging um die von einem schwedischen Unternehmen angebotenen Interdentalreiniger „Easy Pick“, also einen soge-nannten Zahnzwischenraumreiniger gemäß der europäischen Patentanmeldung EP 14 158 195.9 vom 06.03.2014. Inzwischen ist das europäische Patent unter EP 2829253 B1 erteilt.

 

OLG-München, Urteil vom 01.06.2017, 6 U 3973/16.

 


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de