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Neuigkeit

Peer-to-Peer Netzwerke

Auch Dateifragmente in Peer-to-Peer-Netzwerken sind urheberrechtlich geschützt. Internetnutzer, die lediglich derartige Fragmente weiterleiten, können urheberrechtlich verfolgt werden. Ihre IP-Adresse, ihr Name und ihre Anschrift, können an die jeweiligen Rechteinhaber weitergeleitet werden. Auch die Weiterverbreitung von Dateiteilen stellt nämliche eine öffentliche Wiedergabe und eine Zugänglichmachung im Sinne des europäischen Rechts dar. Das gilt beispielsweise bei der Benutzung von Tauschbörsen, wie „Bittorrent“.

EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C-597/19


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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