Die Bezeichnung eines Unternehmens, die aus einem Vornamen und dem Hinweis auf den Unternehmensgegenstand besteht, ist originär unter-scheidungskräftig. Sie ist daher als Unternehmenskennzeichen geschützt.
OLG-Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.05.2016, 6 U 27/16.
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht