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Neuigkeit

Produktausstattung

Die Nachahmung einer bekannten Produktausstattung kann eine unlautere Rufausbeutung im Sinne des § 4 Nr. 3 b UWG darstellen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Wortmarke auf dem nachgeahmten Produkt von der Originalmarke (z.B. UHU) unterscheidet.

 

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.02.2018, 6 W 14/18.


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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