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Neuigkeit

Rechtsform

Unternehmen sind verpflichtet, neben ihrem vollständigen Namen auch die Rechtsform anzugeben. Die Pflicht zur Identitätsangabe folgt aus § 5a Abs. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Ein Werbehinweis „Reifen-Zentrale S. + R.“ ist daher unzulässig.

Die Pflicht gilt auch für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Anzeige hätte also richtig „Reifen-Zentrale S. + R. GbR“ lauten müssen.

OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2020, 4 U 66/19


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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