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Neuigkeit

Reparaturklausel für Ersatzteile

Der Deutsche Bundestag hat am 10.09.2020 die schon in der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung auf europäischer Ebene enthaltene „Reparaturklausel“ in das deutsche Designgesetz aufgenommen. Dadurch wird der Markt für sichtbare Ersatzteile, insbesondere für Automobile, weiter geöffnet. Die Monopolstellung der Originalhersteller für Kotflügel, Scheinwerfer und Stoßstangen wird damit aufgebrochen.


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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