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Neuigkeit

Risiken und Nebenwirkungen

Der aus Funk und Fernsehen bekannte Warnhinweis für Arzneimittel ist für die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika unzulässig. Durch einen solchen Hinweis wird der fälschliche Eindruck erweckt, es handele sich bei den beworbenen Produkten um Medikamente. Das ist jedoch irreführend.

OLG Dresden, Urteil vom 15. Januar 2019, 14 U 941/18


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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