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Neuigkeit

Sekundäre Darlegungslast

Der Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus eine Urheberrechts-verletzung begangen wurde, trifft eine sekundäre Darlegungslast. Er muss belegen, dass andere Personen selbstständig Zugang zu seinem Internetanschluss hatten. Dazu reicht es nicht aus, lediglich pauschal die Möglichkeit des theoretischen Zugriffs auf seinen Internetanschluss durch einen in seinem Haushalt lebenden Dritten zu behaupten.

BGH, Urteil vom 11.06.2015, I ZR 75/14
– Tauschbörse III -.


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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